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Geht es dir wie uns? Seitdem die Bundesregierung das milliardenschwere Hilfspaket NEUSTART KULTUR verkündet hat, schwebt wieder ein Hauch von Optimismus in der Luft. Nach dem monatelangen Stillstand im Live Entertainment, bald endlich wieder Konzerte, endlich wieder Festivals.

Bevor es aber soweit ist, müssen wir alle umdenken, investieren und Konzepte entwickeln. Dabei hilft das Programm NEUSTART KULTUR, das sich vorrangig an private Clubs und Live-Spielstätten sowie Veranstalter*innen und Festivals richtet. Was genau förderungsfähig und was bei den Anträgen zu beachten ist, erklären wir hier.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Die Regierung fördert schwerpunktmäßig pandemiebedingte Investitionen. D.h. es gibt bis zu 100.000 Euro für Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen für Clubs und Festivals.

Hier die wichtigsten förderfähigen Produkte aus unserem Sortiment, mit denen du nachhaltig die Ansteckungsgefahr vor allem mit dem Corona-Virus reduzieren kannst.

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Gerne stehen wir dir zur Seite und sind dir bei den Anträgen behilflich.

WO UND BIS WANN KANN ICH DEN FÖRDERANTRAG STELLEN?

Die Fördermittel aus beiden Programmteilen von NEUSTART KULTUR können bis zum 31. Oktober 2020 online beantragt werden, sofern bis zu diesem Zeitpunkt noch Fördermittel zur Verfügung stehen. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Anträge.

Alle Anträge des Programmteils Live können Clubs und Veranstalter*innen bei der Initiative Musik stellen. Hier geht’s zu weiteren Infos und Anträgen.

Die Anträge für die pandemiebedingten Investitionen wickelt für die Live-Spielstätten und Veranstalter*innen die GEMA ab. Hier geht’s zum Antrag.

FAQs

WER WIRD GEFÖRDERT?

Einen Förderantrag können verschiedene Kultureinrichtungen einreichen, die überwiegend privat finanziert werden. Dazu gehören u.a.

  • kleine und mittlere Musikclubs und Live-Spielstätten
  • Veranstalter*innen und Festivals

WAS GENAU WIRD GEFÖRDERT?

NEUSTART KULTUR gliedert sich in verschiedene Teilprogramme. So richtet sich das Förderprogramm Live mit bis zu 80 Millionen Euro an Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen mit überregionaler Bedeutung, um die Musikinfrastruktur zu stärken und zu erhalten. Weitere bis zu 27 Millionen Euro gehen an Clubs und Live-Spielstätten, um die programmatische Vielfalt zu erhalten und zu unterstützen.

In einem weiteren Programmteil fördert NEUSTART KULTUR pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft. Dafür stellt die Regierung 250 Millionen Euro zur Verfügung.

WIE VIEL GELD KANN ICH BEKOMMEN?

NEUSTART KULTUR – Programmteil Live

  • die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben für Veranstalter*innen bzw. 90 Prozent der Gesamtausgaben für Clubs
  • die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
  • die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 10.000 Euro haben
  • die maximale Fördersumme für Veranstaltungen beträgt 800.000 Euro sowie maximal 250.000 Euro für Festivalveranstalter*innen; die maximale Förderhöhe in Musikclubs wird je nach Kapazität der Spielstätte bemessen
  • die Förderung setzt eine angemessene Eigenleistung voraus, die bei der Finanzierung in Höhe von mindestens 20 v.H. (Veranstalter*innen) bzw. 10 v.H. (Clubs) der Gesamtausgaben als solche auszuweisen sind
  • projektbezogene Investitionen in technisches Equipment oder sonstige Infrastruktur sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben der Veranstalter*innen bzw. 30 Prozent der Gesamtausgaben bei Clubs ausmachen

NEUSTART KULTUR – Programmteil pandemiebedingte Investitionen

  • antragsberechtigt sich Musikaufführungsstätten, Musikclubs und Festivals in Deutschland
  • die Tätigkeit muss in den letzten zwei Jahren einen kulturellen Schwerpunkt gehabt haben
  • förderungsfähig sind u.a. Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen und Festivals, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem Coronavirus) in deren öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen erforderlich sind
  • förderungsfähig sind zudem Personal- und Sachausgaben
  • die Kosten der förderfähigen Maßnahmen sollen insgesamt zwischen 5.000  Euro und 100.000  Euro liegen
  • von den Gesamtkosten der geplanten Maßnahmen müssen 10 % aus Eigenmitteln / Drittmitteln (z.B. Sponsoring-Gelder) finanziert werden

Tipp:

Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich und sogar wünschenswert. Kombinationen mit Fördergeldern von anderen Programmteilen des NEUSTART KULTUR-Pakets sind für die gleiche Maßnahme nicht möglich.

WO UND BIS WANN KANN ICH DEN FÖRDERANTRAG STELLEN?

Die Fördermittel aus beiden Programmteilen von NEUSTART KULTUR können bis zum 31. Oktober 2020 online beantragt werden, sofern bis zu diesem Zeitpunkt noch Fördermittel zur Verfügung stehen. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Anträge.

Alle Anträge des Programmteils Live können Clubs und Veranstalter*innen bei der Initiative Musik stellen. Hier geht’s zu weiteren Infos und Anträgen.

Die Anträge für die pandemiebedingen Investitionen wickelt für die Live-Spielstätten und Veranstalter*innen die GEMA ab. Hier geht’s zum Antrag.

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